Neue Fördersätze ab 15.08.2022 für Einzelmaßnahmen beim BAFA
Fördersätze in BEG werden reduziert
Anträge für BEG-EM noch bis 14. August nach alten Bedingungen stellen!
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP | Heizungsaustausch | Max. Fördersatz |
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Holzfeuerungen | 10 % | - | 10 % | 20 % |
EE-Hybrid mit Holzfeuerung | 20 % | - | 10 % | 35 % * |
Wärme-/ Gebäudenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | 35 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | - | 20 % |
Änderung bei Antragstellung ab 2018
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim
BAFA zu beantragen.
Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten
nach der Inbetriebnahme stellen.
Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, gilt eine besondere Regelung.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100
Quadratmeter Kollektorfläche zur: